Sachverständige
Die Bezeichnung "öffentlich bestellter Sachverständiger" ist gemäß § 132 a Strafgesetzbuch gesetzlich geschützt.
Unsere Sachverständigen wurden allesamt bestellt und vereidigt durch die Industrie- und Handelskammer Frankfurt/Main bzw. Industrie- und Handelskammer Pfalz.
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger hat bei der IHK ein Bewerbungsverfahren durchlaufen, in dem die persönliche und fachliche Eignung zur Erstellung von Gutachten sowie der überdurchschnittliche Sachverstand im jeweiligen Fachgebiet geprüft wurde. Ebenso wird in regelmäßigen Abständen von der jeweiligen IHK geprüft, ob der Sachverständige sich entsprechend auf seinem Sachgebiet fortgebildet hat.
Wenn Sie mehr über die jeweiligen Fachgebiete wissen wollen, zu denen wir überdurchschnittliches Wissen nachweisen müssen, klicken Sie bitte hier.
Unsere Sachverständigen haben unter Eid geschworen, dass sie die Aufgaben eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und die von Ihnen angeforderten Gutachten entsprechend nach bestem Wissen und Gewissen erstatten werden. Daher ist das Wort "Unabhängig" bei uns keine Floskel wie so oft im Finanzmarkt, sondern wir riskieren die Aberkennung der öffentlichen Bestellung, wenn wir nicht entsprechend handeln würden!




