Richter/in

Als vereidigte Sachverständige stehen wir selbstverständlich im Rahmen unserer fachlichen Bestellungsvoraussetzungen als Gerichtsgutachter zur Verfügung.

Idealerweise setzen Sie sich vor der Definition des Beweisbeschlusses mit uns in Verbindung und besprechen die mögliche Aufgabenstellung. In vielen Fällen konnten wir bereits hier Tipps und Anregungen für eine verbesserte bzw. optimierte Beweisführung geben. Sofern der Beweisbeschluss bereits formuliert ist, können wir auch hier schon besprechen, ob wir grundsätzlich in der Lage sind, dass gewünschte Gutachten zu erstellen. Sie vermeiden somit die langwierige und kostenintensive Aktenversendung bis Sie einen entsprechenden Gutachter gefunden haben.

In der Regel erteilen wir verbindliche Auskunft erst nach Aktenerhalt, ob wir in der Lage sind, das gewünschte Gutachten zu erstellen. Auch können wir dann erst den Umfang, die voraussichtlichen Kosten und Dauer der Gutachtenerstellung mitteilen.

Siehe auch Gutachten